Gefährdungsursachen für einheimische Krebsarten Aufgrund der zunehmenden Verbesserung der Wasserqualität durch Reduktion kommunaler Abwässer ist prinzipiell von Lebensraumverbesserungen auszugehen. Auch die Anforderungen der EU-WRRL hinsichtlich der Entwicklung der Gewässerstruktur lassen auf weitere positive Entwicklungen hoffen. Somit bleiben die Verbreitung der amerikanischen Flusskrebsarten (z. B. Kamber- und Signalkrebs) und ein unkontrolliertes Transportieren des Krebspesterregers als größte Bedrohung bestehen. Zunehmend erfolgen Nachweise von amerikanischen Krebsarten in Gewässern, in welchen einheimische Krebsarten leben. Derartige Vorkommen beider Arten in identischen Gewässern kann das Verdrängen der einheimischen Art aufgrund ökologischer Konkurrenz nach sich ziehen. So wurde im Bielener See in Nordthüringen vor wenigen Jahren erstmals der Kamberkrebs nachgewiesen. Mittlerweile ist ausschließlich nur noch diese Art nachweisbar (Kleemann, mdl. Mitt.). Bei Übertragung des Krebspesterregers ist mit einem sofortigen Zusammenbruch der heimischen Krebspopulation zu rechnen.
Krebspest Der Erreger der Krebspest ist Schlauchpilz Aphanomyces astaci. Die Krankheit wurde erstmals um 1860 in der Lombardei in Norditalien festgestellt und breitete sich dann im südlichen Frankreich um 1870, in Baden um 1878 und um 1880 aus. 1881-1883 waren Krebsbestände in Brandenburg, Pommern und im Odergebiet mit der Pilzkrankheit infiziert. 1884 überschritt sie die Weichsel, um 1890 in Masurischen Krebsbestände zu vernichten (Hofmann 1980). Nach Alderman (1996) erfolgten weitere Infektionen von Krebspopulationen 1971 in Norwegen, 1978 in Spanien, 1981 in England 1985 in der Türkei. Matthems & Reynolds (1992) berichten von den Folgen der Krebspest in Irland im Jahre 1987. Es wird angenommen, dass die Einfuhr von amerikanischen Krebsarten für den Ausbruch der Krebspest verantwortlich war und ist (Bouchard 1978). Diese Krebsarten sind gegen den Erreger weitgehend immun (Krankheitsausbruch erst bei äußerst negativen Umweltbedingungen), gelten allerdings als Überträger der Krankheit. So berichtet Abrahamsson (1971) von Zusammenbruch einer Astacus-Population in einem isolierten Weiher durch Krebspestinfektion, nachdem der Signalkrebs Pacifastacus leniusculus aus Amerika eingesetzt worden war. Selbst das Transportwasser oder infektiöses Wasser an Gummistiefeln, Angler- oder Tauchausrüstung führt zum Totalverlust von Lokalpopulationen. Bei den einheimischen Krebsarten führt diese Krankheit generell zum Tod (Unestam 1965, Bohl 1989, Schmid 1998). Auch das Transportwasser bei Fischbesatz kann den Krebserreger verbreiten. Zudem werden eine Vielzahl amerikanischer Krebsarten in Zoofachgeschäften für die Aquaristik und Teichhaltung verkauft. Auch hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass infektiöses Wasser in entsprechende Flusskrebshabitate gelangt. Auch das Abwandern von Krebsen aus Teichen oder Aussetzen von Aquarienkrebsen in freie Gewässer stellt eine erstzunehmende Bedrohung der heimischen Krebsarten dar. Sie können dann direkt die Krebspest übertragen. Nicht ausgeschlossen ist, dass sich auf diesem Wege weitere nicht einheimische Arten in Thüringen ansiedeln. (Literatur siehe hier klicken)
Schutzmaßnahmen einheimischer Arten - Eine wichtige Maßnahme ist die Mitteilung von in freier Natur gefundener Krebse, Im Idealfall mit Belegfoto der Ober- und der Unterseite der Tiere in Verbindung mit dem exakten Fundort. - Das Aussetzen nicht einheimischer Arten ist strikt zu vermeiden, unabhängig woher diese stammen. Dies gilt auch für Gartenteiche. - In Gewässern, in welchen einheimische Arten leben, ist Vorsicht geboten, wenn Fischbesatz eingebracht wird. Dieser Fischbesatz darf kein infektiöses Transportwasser mit dem Krebspesterreger mitbringen. Ein Totalverlust des Krebsbestandes wäre die Folge. Am sichersten ist, wenn der Besatzfischzüchter in seinen Gewässern neben den angebotenen Fischen auch Edelkrebse erfolgreich vermehrt. - In Krebsgewässern sollte generell Aalbesatz und auch zu hoher Besatz mit anderen Raubfischen wie Flussbarschen vermieden werden, da diese den Krebsen nachstellen. - In geeigneten Gewässern sollte angestrebt werden, Wiederbesiedlungen mit Edelkrebsen vorzunehmen. Das Besatzmaterial sollte von nachweislich regional einheimischen (Thüringer) Beständen stammen. Vereinzelt finden sich in Thüringen Fischzüchter, die entsprechendes Krebsbesatzmaterial anbieten.